Damit das Finanzamt Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich anerkennt, ist eine offizielle Spendenbescheinigung erforderlich, die fachlich als Zuwendungsbestätigung bezeichnet wird. Diese muss vom Spendenempfänger nach einem amtlich vorgegebenen Muster ausgestellt werden. Die Finanzverwaltung hat dafür – abhängig vom Spendenempfänger und der Art der Zuwendung – insgesamt 18 verschiedene Muster entwickelt (BMF-Schreiben vom 7.11.2013, BStBl. 2013 I S. 1333).
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